Steuerrecht

Im Steuerrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit insbesondere an den Schnittstellen zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, z.B. bei der Wahl der Unternehmensform, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen sowie Bedeutung und Steuerfolgen einer Betriebsaufspaltung.

Ferner beraten wir Sie auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts, Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts, Grunderwerbsteuerrechts, insbesondere bei der Lösung von Einzelproblemen einschließlich Abgabe der zugehörigen Steuererklärungen. Wir führen für
Sie - gern auch in Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen Berater - formelle Verfahren und Rechtsmittelverfahren vor Behörden, Finanzverwaltung und Finanzgerichten.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer steuerberatenden Tätigkeit ist die Bearbeitung von Berichtigungsanträgen / Vorbereitung, Erstattung und weitere Bearbeitung von Selbstanzeigen sowie Vertretung in Steuerstrafverfahren bis zu deren Abschluss.

Anführungszeichen
Recht ist das
Fundament des Erfolgs
 
Ihre Spezialisten im Forderungseinzug
Erfahren Sie mehr über unsere außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung Ihrer Forderungen und Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung.
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