Steuerrecht
Im Steuerrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit insbesondere an den Schnittstellen zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, z.B. bei der Wahl der Unternehmensform, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen sowie Bedeutung und Steuerfolgen einer Betriebsaufspaltung.
Ferner beraten wir Sie auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts, Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts, Grunderwerbsteuerrechts, insbesondere bei der
Lösung von Einzelproblemen einschließlich Abgabe der zugehörigen Steuererklärungen. Wir führen für
Sie - gern auch in Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen
Berater - formelle Verfahren und Rechtsmittelverfahren vor Behörden, Finanzverwaltung und Finanzgerichten.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer steuerberatenden Tätigkeit ist die Bearbeitung von Berichtigungsanträgen / Vorbereitung, Erstattung und weitere Bearbeitung von Selbstanzeigen sowie Vertretung in Steuerstrafverfahren bis zu deren Abschluss.

Fundament des Erfolgs