Gerhard Kleinherne ✟
Kanzleigründer
Rechtsanwalt & Notar a.D.
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Geboren 1946,
verheiratet, 2 Kinder
Werdegang
- 1967 - 1971 Studium in Münster und Marburg
- 1971 erstes Staatsexamen
- 1971 - 1973 Referendariat in Kassel
- 1974 zweites Staatsexamen
- 1975 Zulassung als Rechtsanwalt
- 1984 Fachanwalt für Steuerrecht
- 1986 Gründung der Kanzlei Kleinherne
- 1986 Zulassung als Notar
- 2007 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- 2009 - 2013 ehrenamtlicher Richter im Notarsenat beim Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
verstorben im Januar 2020
Tätigkeitsschwerpunkte
- Notariat
- Steuerrecht, insbesondere Steuerstrafrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Erb- und Familienrecht
- Grundstücksrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Gerhard Kleinherne ist schwerpunktmäßig rechtsgestaltend auf den Gebieten des Steuerrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts tätig. Aufgrund der rechtsgestaltenden Tätigkeit als Notar a.D. und der multidisziplinären fachanwaltlichen Vertretung von rechtlichen Positionen wird unseren Mandanten eine breitgefächerte Beratung und Vertretung zuteil.
Recht ist das
Fundament des Erfolgs
Fundament des Erfolgs