Gerhard Kleinherne ✟

Gerhard Kleinherne

Kanzleigründer
Rechtsanwalt & Notar a.D.
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Geboren 1946,
verheiratet, 2 Kinder

Werdegang

  • 1967 - 1971 Studium in Münster und Marburg
  • 1971 erstes Staatsexamen

  • 1971 - 1973 Referendariat in Kassel
  • 1974 zweites Staatsexamen

  • 1975 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1984 Fachanwalt für Steuerrecht

  • 1986 Gründung der Kanzlei Kleinherne

  • 1986 Zulassung als Notar
  • 2007 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • 2009 - 2013 ehrenamtlicher Richter im Notarsenat beim Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

    verstorben im Januar 2020

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Notariat
  • Steuerrecht, insbesondere Steuerstrafrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Erb- und Familienrecht
  • Grundstücksrecht

Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Gerhard Kleinherne ist schwerpunktmäßig rechtsgestaltend auf den Gebieten des Steuerrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts tätig. Aufgrund der rechtsgestaltenden Tätigkeit als Notar a.D. und der multidisziplinären fachanwaltlichen Vertretung von rechtlichen Positionen wird unseren Mandanten eine breitgefächerte Beratung und Vertretung zuteil.

Anführungszeichen
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