Handels- und Gesellschaftsrecht
Aufgrund langjähriger Praxis im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht liegt in diesem Rechtsgebiet ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Weiter greifen wir in diesem Bereich auf die besondere notarielle Expertise unseres Kanzleigründers zurück.
Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, der Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführeranstellungsverträgen, Haftungsfragen, der Auseinandersetzung, Abwicklung von Gesellschaften und vertreten Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich. Dazu gehört die Vertretung in Gesellschafterversammlungen ebenso wie die Vertretung von Gesellschaften und Gesellschaftern bei internen und externen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten bis hin zur Vertretung in schiedsgerichtlichen Verfahren.
Ferner unterstützen wir Sie bei Ihren handelsrechtlichen Fragestellungen (so auch der Vertrags-
gestaltung) und Rechtsstreitigkeiten.
Zu unseren Mandanten im Handels- und Gesellschaftsrecht zählen Existenzgründer, Kaufleute, kleine und mittelständische Unternehmen.
Fundament des Erfolgs